Kaufvertrag Pferd
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Der Inhalt des aufgrund der tierärztlichen Untersuchung angefertigten tierärztlichen Gutachtens wird zum Bestandteil des Vertrages gemacht. Die dort getroffenen tierärztlichen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Pferdes bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes. Ausführungen im tierärztlichen Gutachten zum Verwendungszweck werden nicht Inhalt des vorliegenden Vertrages.
Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Hinsichtlich der reiterlichen bzw. sportlichen Beschaffenheit wird der Zustand als vertraglich vereinbart zugrunde gelegt, der sich nach Besichtigung des Pferdes und/oder nach Proberitt durch den Käufer darstellt. Insoweit erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluß jeglicher Haftung.
Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist.
Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung bei grob fahrlässig verursachten Schäden und nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn, der Käufer ist Unternehmer.
In jedem Fall wird der Verkäufer von seiner Verkaufsverpflichtung frei, wenn der Käufer seine Entscheidung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt der tierärztlichen Untersuchung dem Verkäufer mitgeteilt hat.
2. Der Auftraggeber bestimmt den Umfang der tierärztlichen Untersuchung und trägt die Kosten.
Für den Fall, daß die Parteien die Durchführung einer tierärztlichen Untersuchung vereinbaren, gilt folgendes:
1. Der vorstehende Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn das Pferd durch den vom Verkäufer/Käufer zu beauftragenden Tierarzt Dr. Müller -Neustadt
untersucht ist und wenn sich der Käufer nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses entscheidet, das Pferd zu übernehmen. Der Käufer hat dem Verkäufer seine Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder sonstige Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes, auch nicht dafür, daß das Pferd eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält.
Mängelansprüche des Käufers verjähren in 3 Monaten nach Ablieferung des Pferdes.
Änderungen und Ergänzungen des obigen Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
Neustadt, den 24. May. 2023
Der Inhalt des aufgrund der tierärztlichen Untersuchung angefertigten tierärztlichen Gutachtens wird zum Bestandteil des Vertrages gemacht. Die dort getroffenen tierärztlichen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Pferdes bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes. Ausführungen im tierärztlichen Gutachten zum Verwendungszweck werden nicht Inhalt des vorliegenden Vertrages.
IBAN: 12312312312312312 bei Volksbank Neustadt
1. Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Pferdes sowie Lasten und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages auf den Käufer über. Der Kaufvertrag wird, wenn keine tierärztliche Untersuchung vorgesehen ist, sofort, bei Vereinbarung einer tierärztlichen Untersuchung gem. § 5 wirksam.
Für den Fall, daß die Parteien die Durchführung einer tierärztlichen Untersuchung vereinbaren, gilt folgendes:
1. Der vorstehende Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn das Pferd durch den vom Verkäufer/Käufer zu beauftragenden Tierarzt Dr. Müller -Neustadt
untersucht ist und wenn sich der Käufer nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses entscheidet, das Pferd zu übernehmen. Der Käufer hat dem Verkäufer seine Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.
In jedem Fall wird der Verkäufer von seiner Verkaufsverpflichtung frei, wenn der Käufer seine Entscheidung nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt der tierärztlichen Untersuchung dem Verkäufer mitgeteilt hat.
2. Der Auftraggeber bestimmt den Umfang der tierärztlichen Untersuchung und trägt die Kosten.
Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder sonstige Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes, auch nicht dafür, daß das Pferd eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält.
Mängelansprüche des Käufers verjähren in 3 Monaten nach Ablieferung des Pferdes.
Änderungen und Ergänzungen des obigen Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
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Diese Vorlage kann jedoch komplett angepasst werden, indem Sie den intuitiven Drag & Drop Editor von Jotform nutzen. Damit können Sie genau die Informationen hinzufügen, die Sie für den Verkauf Ihres Pferdes für wichtig erachten und Informationen, die Sie nicht benötigen, entfernen. Auch das Design kann komplett individuell angepasst werden, damit dieser Kaufvertrag genau Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn Sie mit der Anpassung fertig sind, können Sie den Kaufvertrag per Link teilen und Ihr Kunde kann ihn ohne Probleme online unterschreiben, um den Kauf offiziell zu machen.
Die zur Verfügung gestellten Vorlagen dienen lediglich als Anregung. Sollten Sie beabsichtigen, diese Vorlagen für Verträge, die Erhebung personen- oder gesundheitsbezogener Daten oder andere rechtlich relevante Zwecke zu verwenden, empfehlen wir Ihnen, sich fachkundig beraten zu lassen. In solchen Fällen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Formulare allen rechtlichen Anforderungen entsprechen, bevor Sie sie verwenden.