Rechtsgültigkeit von E-Signaturen in Belgien

Sehen Sie sich die länderspezifischen Fakten zu Gesetzen und Vorschriften für digitale Unterschriften an.

Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Belgien

Belgien ist Mitglied der Europäischen Union und hält sich an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die 2014 eingeführt wurde und 2016 vollständig in Kraft trat.

eIDAS regelt die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union und gewährleistet einen einheitlichen Ansatz bei Fragen der Authentifizierung und digitalen Identität über Grenzen hinweg.

eIDAS erkennt drei Arten von E-Signaturen an: Einfache elektronische Signatur (SES), fortgeschrittene elektronische Signatur (AdES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). Für jede Art von Signatur gelten unterschiedliche Anforderungen.

Die QES, die von einem qualifizierten Signaturanbieter erstellt werden und durch ein qualifiziertes Zertifikat abgesichert sein muss, ist die sicherste und kann als einer handschriftlichen Unterschrift gleichwertig angesehen werden.

Das belgische Wirtschaftsgesetzbuch und das belgische Zivilgesetzbuch enthalten Bestimmungen zur Umsetzung von eIDAS und zu den Umständen im Zusammenhang mit E-Signaturen.

Wenden Sie sich an einen Rechtsexperten, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen der einschlägigen Vorschriften und

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